I. VISUM
Benötige ich als Rechtsreferendar überhaupt ein Visum und wenn ja, welches?
Als Rechtsreferendar wird das so genannte J-1 Visum benötigt. Dieses Visum wird nicht direkt bei der amerikanischen Botschaft oder dem Konsulat beantragt, sondern erfolgt über einer der deutsch-amerikanischen Handelskammern.
Eine Einreise als Tourist ist illegal. Bei Entdeckung droht die sofortige Abschiebung sowie ein lebenslanges Einreiseverbot. Daher wird diese Form der Einreise von der Kanzlei nicht akzeptiert.
Wie erhalte ich ein J-1-Visum?
Um ein J-1-Visum zu erhalten, sind verschiedene Schritte vorzunehmen.
1. Zusammenstellung der benötigten Formulare
Voraussetzung für ein solches Visum ist das Formular DS-2019. Dies beinhaltet das Formular DS-7002; das ist ein Trainingsplan, der die Tätigkeit in verschiedenen Zeitabschnitten darstellt.
Wie oben schon ausgeführt, muss man, um dieses Vor-Formular zu bekommen, eine Handelskammer einschalten. Die Kanzlei Baur & Klein arbeitet regelmäßig mit der deutsch-amerikanischen Handelskammer Kalifornien (GACCCA) oder New York (GACCNY) zusammen.
Zunächst muss man sich als Refendar auf der Homepage einer Handelskammer registrieren, um alle erforderlichen Dokumente zugeschickt zu bekommen. Diese erhält man per Post oder per E-Mail von der Kammer. Hierin wird nochmals alles genau erklärt (die Mitarbeiter der Kammer sind auch sehr nett und geben gerne Auskunft - auch nach dem 20sten Anruf/E-Mail).
Man muss verschiedene Formulare ausfüllen und am besten auch schon die notwendigen Dokumente hierfür frühzeitig zusammentragen. Eine Übersicht befindet sich hier.
Weitere Informationen zum Visum werden auf www.go-j1.com zur Verfügung gestellt
Der Abschluss bestimmter Versicherungen ist zum Teil verpflichtend und zum Teil freiwillig. Um ein Visum zu erhalten, muss man eine Krankenversicherung für den Aufenthalt in den USA nachweisen, die bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen hat. So muss die Auslandskrankenversicherung beispielsweise eine bestimmte Summe abdecken. Dabei ist es aber unerhebilch, ob es sich um ein deutsches oder amerikanischen Versicherungsunternehmen handelt. Eine andere Variante ist die Eröffnung eines Girokontos bei der Deutschen Bank mit einer goldenen Kreditkarte, wodurch man automatisch eine Auslandskrankenvesicherung für 90 Tage erhält. Es kann jedoch sein, dass die Handelskammer einen Versicherungsschutz für einen längeren Zeitraum verlangt. Außderdem kann man eine Versicherung für den Fall abgeschließen, dass das Visum abgelehnt wird, was durchaus vorkommen kann. Diese Versicherung ersetzt einem die für das Visum angefallenen Kosten bei einer Ablehnung. Da die Kosten durchaus nicht unerheblich sind, kann sich der Abschluss einer solchen Versicherung mitunter lohnen.
Für das Visum benötigt man ferner ein Empfehlungsschreiben eines Ausbildungsleiters. Gegebenenfalls werden Arbeitszeugnisse in deutscher Sprache akzeptiert. Darüber hinaus muss man ein gewisses Vermögen bzw. Einkommen nachweisen. Hierzu zählt dann auch die Unterhaltsbeihilfe der Ausbildungsbehörde des Referendars. Diese allein wird aber gegebenfalls nicht genügen. In einem Movitationsschreiben muss man darlegen, weshalb man seine Referendariatsstation bei Baur & Klein verbringen möchte, und detailliert begründen, warum man nach Absolvierung der Station die USA wieder verlassen wird.
Hat man dann die Formalitäten mit der Kammer hinter sich gebracht, wird zusammen mit dem Gastunternehmen der Ausbildungsplan DS-7002 erstellt. Diesen erhält man durch die Kammer, vom Gastunternehmen unterschrieben, zugesandt. Sodann muss man diesen auch unterschreiben und zurücksenden.
2. Telefoninterview der Handelskammer
Als nächstes wird man aufgefordert, einen Telefontermin mit der Handelskammer zu vereinbaren. Bei diesem spricht man persönlich – etwa über Skype oder Telefon – mit einem Mitarbeiter der Handelskammer, um ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache nachzuweisen. Nach diesem Interview erhält man dann das Formular DS-7002 zusammen mit dem Formular DS-2019 zugesandt. Auch erhält man das Formular I-901, welches für die Zahlung der SEVIS-Gebühr wichtig wird, ohne die einem das Visum nicht erteilt wird.
3. Vorbereitungen Konsulat-Termin
Im Folgenden muss man auf der Hompeage des zuständigen Konsulats den Visumsantrag DS-160 ausfüllen und die Visumsantragsgebühr bezahlen. Das Antragsformular muss online auf der Website http://evisaforms.state.gov ausgefüllt werden. (Die Bestätigung für die Zahlung erhält man ca. 2 Tage später! Da man immer etwas Zeit einplanen sollte, sollte man also mindestens ein halbes Jahr vorher beginnen, alles zusammenzutragen!)
Auch muss man einen Interviewtermin mit dem zuständigen Konsulat in Frankfurt, Berlin oder München vereinbaren, bei dem man persönlich erscheinen muss und bei dem alle Unterlagen mitzubringen sind. Der Termin kann online oder telefonisch vereinbart werden.
Für alle Formulare braucht man wieder die unterschiedlichsten Dokumente und Informationen, weshalb man wirklich frühzeitig mit der Beantragung des Visums beginnen sollte!
Auch muss die oben angesprochene SEVIS-Gebühr an das Ministerium für Heimatschutz bezahlt werden. Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte. Auch andere Zahlungsarten sind möglich. Sie gilt für alle Antragsteller von F, J und M Visa mit I-20 oder DS-2019 Formularen, die am oder nach dem 1. September 2004 ausgestellt wurden. SEVIS ist ein auf dem Internet basierendes System, das F, M und J Visa-Teilnehmer (und ihre Familienangehörigen) ab dem Zeitpunkt des Erhalts der ersten Dokumente (entweder das Formular I-20 oder das Formular DS-2019) bis zum Abschluss/Verlassen der Schule oder Beenden des Austauschprogramms verfolgt.
Des Weiteren braucht man einen gültigen Reisepass, der den jeweils geltenden Bestimmungen entspricht (Biometrisch, etc.). Auch hierbei helfen einem die Kammer und das Konsulat. Hat man jedoch Fragen (nicht nur bezüglich des Reisepasses), die durch die Homepage des Konsulats nicht beantwortet werden, so hilft auch ein Anruf beim Konsulat nicht unbedingt weiter, da die Mitarbeiter dort eigentlich nur das wiedergeben können, was sowieso schon auf der Homepage steht, zudem hängt man dauernd in der Warteschleife.
4. Interview im amerikanischen Konsulat
Als nächster Schritt folgt dann der Interviewtermin in einem der zuständigen US-Konsulate (Frankfurt, Berlin und München). Zu diesem muss man ein aktuelles Passfoto mit folgenden Merkmalen zum Interviewtermin mitbringen und bereits vorher beim Ausfüllen des DS-160 Formulars auf der Hompeage hochladen: Die Fotos müssen 5 x 5 cm groß sein. Die Fotos müssen einen weißen Hintergrund haben und müssen die Vorderansicht des Antragstellers zeigen. Beide Ohren müssen sichtbar sein.
Außer den oben genannten Dokumenten muss man gegebenenfalls weitere Dokumente bei sich haben, die belegen, welchen Grund der Aufenthalt hat, dass man die Absicht hat, nach dem Aufenthalt die USA wieder zu verlassen. In der Regel sollte auch im Empfehlungsschreiben die Tatsache vermerkt sein, dass man nach Rückkehr ein mündliches Examen zu absolvieren hat und dass man über ausreichende Geldmittel verfügt, um die Reise und den Aufenthalt zu bezahlen.
Der Reisepass verbleibt für die Bearbeitung beim Konsulat, und wird in ca. 7 Werktagen per Post (Einschreiben) an die von einem selbst angegebenen Andresse gesendet. Wichtig: Man erfährt bereits beim Interview im Konsulat, ob das Visum ausgestellt wird.
Wenn alles geklappt hat, steht der Einreise in den USA nichts mehr im Weg. Kleiner Tipp: Am besten schon vor der Einreise in die USA eine feste Unterkunft für den gesamten Zeitraum sichern, da die Grenzbeamten am Flughafen gerne nach dem temporären Wohnsitz für die 3 Monate fragen.
5. Nach der Einreise
Ist man in den USA angekommen, muss man sich innerhalb der ersten Arbeitswoche zusammen bei dem zuständigen Supervisor bei der Handelskammer melden (dabei muss man die aktuelle Aufenthaltsadresse mitteilen). Macht man dies nicht, verfällt das Visum automatisch. In diesem Fall droht wieder die Ausweisung.
Plant man Reisen, bei denen man die USA verlässt, muss man sich rechtzeitig bei der Handelskammer abmelden. Macht man dies nicht, wird man Probleme bei der erneuten Einreise in die USA bekommen.
Zusammenfassend kann man sagen, dass allein die Gebühren für das Visum (Gebühr für die Handelskammer, SEVIS-Gebühr, Gebühr für Visumsantrag) insgesamt über 1.000 Euro betragen. Die Unterlagen für das Visum können innerhalb von 3 Wochen zusammengetragen werden. Man sollte aber bedenken, dass bei jedem Einzelabschnitt Wartezeiten anfallen, Post verloren gehen kann oder sonst etwas Unvorhergesehenes passieren kann. Außerdem sollte man davon ausgehen, dass sich die Handelskammer bei der Bearbeitung der Unterlagen Zeit lässt.
Alles in allem ist das sehr viel Aufwand für eine Station. Insgesamt lohnt es sich aber, diesen auf sich zu nehmen.
II. FINANZEN
Allgemeines & Geldwechsel
Miami ist der Platz für Reiche und Schöne und solche, die es gerne wären. Jeder wirft das Geld umher, und diejenigen, ‘die es gerne wären’, wollen natürlich mithalten. Im Ergebnis lässt sich in Miami, insbesondere in Miami Beach, eine lokale Inflation beobachten. Abhängig vom derzeitigen Wechselkurs kann der Aufenthalt also entweder teuer oder richtig teuer werden. Diesen Umstand sollte jeder bedenken, der einen Aufenthalt dort plant. Es dürfte sich als unmöglich erweisen, allein mit den Bezügen aus dem Referendariat auszukommen.
Konten
Es mag anzuraten sein, ein Konto bei einer in Deutschland vertretenen amerikanischen Bank einzurichten. Im Falle von Miami ist hier etwa die Citibank empfehlenswert, weil diese mehrere Zweigstellen in Miami und Miami Beach unterhält. Mit der EC-Karte kann i.d.R. gebührenfrei Bargeld abgehoben, oder der Kontostand geprüft werden. Eine Citibank-Zweigstelle findet sich in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsplatz am Biscayne Boulevard etwa Höhe 1st Street. Wer bei der Deutschen Bank ein Konto hat, kann bei der Bank Of America kostenlos Geld abheben (Achtung: man muss seine EC-Karte diesbezüglich bei der Deutschen Bank aktivieren). Auf jeden Fall sollte man bei seiner Bank in Deutschland Online-Banking beantragen, damit man auch von Miami aus das Konto bequem verwalten kann. Am Besten eröffnet man ein Konto bei einer Direktbank (z.B. DKB, comdirect). Mit der kostenlosesn Kreditkarte kann man weltweit kostenfrei Bargeld abheben.
Travellers Cheques
Travellers Cheques sind im Zeitalter der elektronischen Kontoführung überholt. Da diese in wenigen Geschäften gerne gesehen sind und in den allerwenigsten Fällen Schecks über $ 50 angenommen werden, sollte man sie nur als Notgroschen für den Fall eines kompletten Kartenverlustes zwischen anderen wichtigen Dokumenten aufbewahren.
EC-, Kreditkarten
Mit bank- oder organisationsfremden EC-Karten kann man Bargeld an Geldautomaten nur abheben, sofern sich das Cirrus-Symbol oder Maestro-Symbol darauf befindet, was jedoch fast immer der Fall ist. Die USA sind ein Land, welches auf Kredit aufgebaut ist; jeder lebt nur kurz oberhalb seiner Kreditlinie. Bei einigen Geschäften, insbesondere Autovermietungen, werden nur noch Kreditkarten akzeptiert.
Aufgrund starker Akzeptanz sind daher die Kreditkarten von VISA, American Express und MasterCard [EuroCard] zu empfehlen. Eine Goldkarte ist lohnend, da sie erhöhte Versicherungsleistungen (z. B. Krankenversicherung bis 62 Tage) bietet. Bei vielen Kreditkartenunternehmen fallen bei jeder Zahlung zur normalen Kreditgebühr ein Auslandsgebühr an (ca. 1,5 %). Diese wird nach derzeitigem Stand von einigen Banken am Monatsende jedoch wieder zurückerstattet (DKB, ComDirect). Studenten und Referendare können sich fast bei allen Banken eine kostenlose Kreditkarte beantragen. Daran sollte man rechtzeitig vor Reiseantritt denken, da eine bestellte Karte bis zu drei Monate dauern kann.
III. VERSICHERUNGEN
Krankenversicherung
Ein J1-Visum erhält nur, wenn eine Auslandskrankenversicherung nachweist, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Der Krankheitsfall in den USA sollte nicht unterschätzt werden. Tagessätze von $ 1.500,- für einen Krankenhausaufenthalt sind üblich. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist daher das Letzte, woran man sparen sollte. Günstige Pauschalangebote werden von den öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten angeboten. Da bei diesen Angeboten der maximale zusammenhängende Aufenthalt von 6 Wochen zu kurz ist, sollten die weiteren Tage zum erhöhten Entgelt von Euro 0,40 pro Tag dazu bestellt werden.
Für Medikamente bei leichter Krankheit sind die Drogeriemärkte “Walgreens” und “CVS” zu empfehlen. Die Preise für Drogieartikel sind in den USA jedoch wesentlich höher als in Deutschland. Zu empfehlen ist daher, das eine oder andere Produkt mitzubringen, wenn es noch in den Koffer passt.
Reisegepäckversicherung
Ob sich eine Reisegepäckversicherung lohnt, muss jeder selbst entscheiden. Berücksichtigt werden sollte, dass die Versicherer nur selten zahlen und durch Versicherungsbedingungen viele Verlustsituationen ausgeschlossen werden. Teilweise ist dieser Posten im Versicherungspaket der Kreditkarte enthalten, ansonsten ist eine Erweiterung der Hausratversicherung möglich.
Haftpflichtversicherung
Die meisten Haftpflichtversicherungen decken Auslandsaufenthalte ab. Man sollte sich vor seiner Abreise diesbezüglich bei seiner Versicherung informieren. In den USA geht z.B. jeder bei rotem Ampelsignal über die Straße. Bei Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe sollte man dann besser versichert sein.
Reiserücktritt / -abbruchversicherung
Sollte das Visum abgelehnt, eine plötzliche schwere Krankheit o. andere unvorhergesehene Dinge auftreten, die einen Rücktritt vor Abflug o. Reiseabbruch zur Folge haben, kann eine solche Versicherung für die Rückerstattung der bereits entstanden Kosten und getätigten Aufwendungen sinnvoll sein. Die Preise dazu variieren ständig. Als ADAC-Mitglied gibt es z.B. derzeit eine recht günstiges Paket, das alle möglichen Schadensfälle abdeckt.
IV. BEKLEIDUNG
In der Kanzlei gilt der übliche Dresscode, also Anzug für die Herren und Kostüm / Hosenanzug für die Damen. Am Freitag ist es allerdings üblich, in Freizeitbekleidung zur Arbeit zu gehen (casual Friday). Wie viele Räume in den USA sind die Büroräume und das Gerichtsgebäude aufgrund zentraler Klimaanlage recht kühl. Für die Freizeit werden fast ausschließlich kurze Sachen benötigt. Dennoch sollte man nicht dem Irrglauben unterliegen, für einen Aufenthalt in Florida bräuchte man keine Pullover und anderen wärmeren Klamotten. Indoor ist es kälter als outdoor! In den Sommermonaten ist es auf jeden Fall auch sehr zu empfehlen, immer einen kleinen Regenschirm dabei zu haben, da es sehr plötzlich zu sintflutartigen Regenfällen kommen kann.