Diese Seite ist von Referendaren erstellt und steht nicht unter Aufsicht und Verantwortung der Kanzlei.

Miami ist wirtschaftliche, politische und kulturelle Drehscheibe im Südosten der USA und immer eine Reise wert. Das Ziel der folgenden Informationen ist es, Referendaren eine Hilfestellung für die Vorbereitung ihres Aufenthalts in Miami zu geben.

Die Kanzlei Baur & Klein, P.A. befindet sich im 21. Stock des New World Tower, direkt gegenüber der Bayside in Downtown Miami, mit einem atemberaubenden Blick auf den Hafen und das Meer.

Derzeitiger Ausbildungsleiter ist Rechtsanwalt Timo Becker. Er ist zugelassener Anwalt in Deutschland und Florida. Er hat seine Tätigkeitsschwerpunkte hauptsächlich im internationalen Steuer-, Gesellschafts-, sowie Immobilienrecht und berät Mandanten bei Firmengründungen in Florida.

I. TÄTIGKEITSFELD ALS REFERENDAR

Kanzleiarbeit

Die Kanzlei ist auf allen Rechtsgebieten tätig. Schwerpunktmäßig arbeiten die Anwälte rechtsberatend. Die Materie der rechtlichen Tätigkeit umfasst das gesamte amerikanische und deutsche Zivilrecht, vom Vertrags- und Gesellschaftsrecht bis hin zum Familien- und Grundstücksrecht. Auch werden Erbscheinanträge zur Vorlage bei deutschen Nachlassgerichten entworfen. Darüber hinaus gehören zur täglichen Arbeit in der Kanzlei vor allem das Steuer-, Staatsangehörigkeits- und Einwanderungsrecht. Unter Umständen ist es möglich, direkt an der Bearbeitung von amerikanischen Rechtsfällen mitzuarbeiten.

Des Weiteren gehört zu den Aufgaben der Referendare das Übersetzen von Briefen, Gutachten, Schriftsätzen usw. vom Deutschen ins Englische und umgekehrt und nimmt einen erheblichen Teil der Arbeit ein. Die Übersetzung muss in der Regel nicht wörtlich gemacht werden, sondern erfolgt sinngemäß.

Schließlich werden die Referendare des Öfteren mit diversen Botengängen zu Gericht, Behörden und zur Post betraut. Vor Rückfragen bei dem zuständigen Sachbearbeiter braucht man sich nicht zu scheuen, denn die Mitarbeiter sind ausnahmslos sehr hilfsbereit und freundlich. Dementsprechend ist die Arbeitsatmosphäre im ‘office’ sehr angenehm.

Für den Referendar besteht zudem die Möglichkeit, einen bedingt wissenschaftlichen Aufsatz zu verfassen. Das Thema kann grundsätzlich frei gewählt werden. Es bietet sich allerdings an, sich für einen rechtsvergleichenden Kontext zu entscheiden.

Ansonsten hängt die Art der Tätigkeit natürlich vom Engagement und der Selbständigkeit ab. Auch Mandantenkontakte und -betreuung sind nach Rücksprache möglich.

Gerichtsbesuche

Wer Interesse an einer Litigation [Prozessführung] hat, sollte sich an Christopher Klein wenden, der regelmäßig zu Gericht geht. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, Prozessen bei Gericht selbstständig beizuwohnen. Das Dade County Courthouse [73 West Flagler] und der Federal Court liegen nur wenige Gehminuten entfernt. Keinesfalls sollte die Gelegenheit, Video-Anklageerhebungen [arraignments] im Metro Dade Justice Building [1351 NW 12th] anzuschauen verpasst werden.

Polizeistreifen-Mitfahrt

Wer den besonderen Nervenkitzel sucht, kann auch mal eine Nacht die örtliche Polizei bei einer Streifenfahrt begleiten. Das Miami-Dade Police-Department bietet diese einmalige Gelegenheit auf Nachfrage an. Das Police-Department braucht ca. zwei Wochen vorlaufzeit. Dies sollte in der Planung dementsptrechend eingeplant werden.

II. ARBEITSPLATZ DER REFERENDARE

Die Arbeitsplätze der Referendare sind jeweils mit Computern mit Internetzugang versehen. Auf der Plattform Windows XP sind Word und andere Office-Applikationen installiert. MS Outlook wird für interne Nachrichten benutzt, kann aber auch für E-Mails außerhalb der Kanzlei genutzt werden.

III. JURISTISCHE LITERATUR

Die Kanzlei verfügt über Literatur zum deutschen und amerikanischen Recht und hat Zugriff auf den Westlaw-Research. Für die juristische Vorbereitung des Aufenthaltes ist folgende Literatur zu empfehlen:

  • FRANCIS H. HELLER: ‘USA - Verfassung und Politik’
  • GERALD M. STERN: ‘The Buffalo Creek Disaster’
  • PETER HAY: ‘US-Amerikanisches Recht’
  • B. SHARON BYRD: ‘Einführung in die anglo-amerikanische Rechtssprache’
  • B. SHARON BYRD: ‘Anglo-Amerikanisches Vertrags- und Deliktsrecht’
  • SCHACK: ‘Einführung in das US-Amerikanische Zivilprozessrecht’
  • JOHN GRISHAM: ‘A Time to Kill’
  • JONATHAN HARR: ‘A Civil Action’
  • STRUNK/WHITE: ‘The Elements of Style’
  • Oxford University Press: ‘Fundamentals of American Law’

Wer seinen Aufenthalt hier auch zum Lernen für das Staatsexamen nutzen möchte, sollte sich seine eigenen Lernmaterialien mitbringen.

Hinweis:

Die Inhalte der "Referendar-Informationen" wurde von Referendaren erstellt und steht nicht unter Aufsicht und Verantwortung der Kanzlei. Für die Inhalte (Daten, Aktualität, URLs etc.) können wir keine Gewährleistung übernehmen.

Anschrift

Baur, Klein & Becker, P.A.
21st Floor - New World Tower
100 North Biscayne Boulevard
Miami, Florida 33132-2306

Kontakt

Fon +1 305/377-3561 (Zentrale)
Fax +1 305/371-4380
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