Wir beraten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und sind dabei spezialisiert auf die Rechtsfragen ausländischer Investoren.
Sie möchten Ihr bestehendes Geschäft in die USA ausweiten und eine Tochtergesellschaft gründen, oder mit Ihrer Geschäftsidee ein Startup in den USA aufbauen?! Möglicherweise wollen Sie sich auch an einer bestehenden Gesellschaft in den USA beteiligen, ein Joint Venture eingehen oder gleich ein ganzes Unternehmen kaufen, um ein Investorvisum zu erhalten?!
Lassen Sie sich von uns beraten. Wir sagen Ihnen welche Rechtsform sich für Ihre Unternehmung eignet, welche Verträge Sie benötigen, wie diese ausgestaltet sein sollten und unterstützen Sie bei Vertragsverhandlungen, Compliance und Due Diligence.
Weiter beraten wir in allen Fragen des internationalen Steuerrechts. Die Vorschriften des Doppelbesteuerungabkommens (DBA) zwischen den USA und Deutschland hinsichtlich der Einkommensteuer und Erbschaftsteuer, müssen bei jeder Transaktion beachtet werden. Gerne sprechen wir darüber mit Ihrem deutschen Steuerberater.
Sollte ein Fall von uns allein nicht zu bewältigen sein, greifen wir auf ein Netzwerk aus erfahrenen Spezialisten zurück. Bei allen Transaktionen arbeiten wir wie Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung und informieren Sie in regelmäßigen Abständen über den Stand der Dinge und die angefallenen Kosten.
Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht
- Firmengründung und Liquidation
- Gesellschaftsverträge
- Gesellschafterversammlungen und Beschlüsse
- Verhandlungen unter Gesellschaftern
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Bankrecht
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Grundschulden, Hypotheken, Schuldscheine/Schuldanerkenntnisse, Bürgschaften - Inkassowesen / Zwangsvollstreckungen:
Wir vollstrecken ausländische, insbesondere deutsche Urteile in Florida. - Baufinanzierungen
Gläubigerhaftung, Regress- und Bürgschaftsangelegenheiten