Sie möchten eine Person oder ein Unternehmen in den USA auf Schadenersatz verklagen oder eine Unterlassungsverfügung erwirken?! Sie haben in Deutschland ein Urteil gegen eine Person oder ein Unternehmen in den USA erwirkt und möchten dieses Urteil in den USA vollstrecken?!
Sie haben sich im Urlaub z.B. auf einer Karibik-Kreuzfahrt oder in einem Vergnügungspark schwer verletzt oder sie waren in einen Autounfall in Florida verwickelt?!
Wir vertreten Sie vor allen Gerichten im Staat Florida und mit Korrespondenzanwälten vor allen Gerichten der USA. Wir beraten Sie hinsichtlich der richtigen Prozessstrategie und führen Vergleichsverhandlungen durch. Im Unfallrecht arbeiten wir eng mit Spezialisten (Personal Injury Lawyer) zusammen.
Ablauf eines amerikanischen Zivilprozesses
Ein Zivilprozess in den USA verläuft grundsätzlich ganz anders als in Deutschland. Nach Einreichung der Klageschrift (Complaint) betreibt in den USA nicht der Richter die Beweisaufnahme, sondern die Parteien tragen die Beweise im Rahmen eines Beweisaufnahmeverfahrens (Discovery) selbst zusammen. Dabei können die Parteien Zeugenvernehmungen (Dispositions) durchführen, die Vorlage von Dokumenten verlangen (Request to Produce Documents), sowie schriftliche Informationsanfragen (Interrogatories) stellen. Nach Abschluss des Discovery-Verfahrens führen die Parteien die mündliche Verhandlung (Trial) vor den Geschworenen (Jury) durch. Im Trial werden alle gefundenen Beweise vorgetragen und die Anwälte halten die Plädoyers (Final Statements). Über den Ausgang des Verfahrens entscheidet die Jury und nicht der Richter. Die Jury besteht in Zivilprozessen in Florida und an Bundesgerichten grundsätzlich aus 6 normalen Bürgern (Petit Jury). Die Jurymitglieder haben in der Regel keine juristische Vorbildung. Es liegt in der Natur der Sache, dass in der Jury oft Entscheidungen aus dem Bauch heraus getroffen werden und Emotionen eine große Rolle spielen. Daher kommt es in den USA immer wieder zu sehr hohen Schadensersatzsummen. Viele Amerikaner verdanken ihren Wohlstand einer erfolgreichen Klage und es wird dementsprechend viel und häufig verklagt (Sue Crazy).
Prozesskosten
Durch das Beweisaufnahmeverfahren dauern Zivilprozesse in den USA lange und sind sehr kostspielig. Anders als in Deutschland, ist es auch nicht so, dass die unterliegende Partei die Kosten der obsiegenden Partei trägt. Im amerkanischen Zivilprozess trägt jede Partei diese Kosten - bis auf wenige Ausnahmen - stets selbst (sog. American Rule).
Wegen der hohen Kosten und der Unberechenbarkeit von Jury-Entscheidungen raten wir unseren Mandanten meistens einen Vergleich (Settlement) mit der Gegenseite zu schließen. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist dies oft die beste Lösung.
Die Vertretung in Zivilprozessen wir in den USA grundsätzlich nach Stunden abgerechnet (Hourly Fee). Eine Gebührenordnung, wie in Deutschland, gibt es nicht. In Sammelklageverfahren (Class Actions) und im Unfallrecht (Personal Injury) wird jedocht oft ausschliesslich auf Erfolgsbasis abgerechnet (Contingency Fee).
Was viele nicht wissen: Oft sind die Kosten für Unfallstreitigkeiten durch die deutsche Rechtsschutzversicherung abgedeckt! Wir sind bei den größten deutschen Rechtsschutzversicherungen gelistet.
Wie beauftrage ich einen US Anwalt?
Nach Beauftragung einer US Anwaltskanzlei wird die Kanzlei in der Regel eine Schutzgebühr (Retainer) verlangen. Dieser Retainer wird während der Mandatsbearbeitung nicht angetastet, die laufenden Rechnungen müssen zunächst bezahlt werden und erst kurz vor Abschluss der Arbeiten wird der Retainer verrechnet (sog. Evergreen Retainer). Überschüssige Beträge werden zurückerstattet.
Wenn Sie Fragen zum amerikanischen Zivilprozess haben, eine Einschätzung zu Ihren Fall möchten, oder wissen wollen, wie Sie sich gegen Klagen in den USA schützen können, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.