Gut zu wissen

Wir vertreten hauptsächlich deutschsprachige Investoren und Handelsunternehmen die Gesellschaften in den USA gründen und Mitarbeiter entsenden.

US Visa Kategorien gibt es fast so viele wie Buchstaben im Alphabet, nachfolgend möchten wir Ihnen daher nur einen kurzen Überblick über die von uns vertretenen Mandantengruppen geben.

Investoren (E2-Investorenvisum)

Für Investoren bietet sich zunächst das E-2 Investorenvisum an, bei dem die Antragstellerin eine nicht unerhebliche Summe in einen laufenden Geschäftsbetrieb investieren muss. Ein bestimmter Betrag ist nicht vorgeschrieben aber unserer Erfahrung nach, handelt es sich bei einer Investitionssumme von US$ 100.000 bis 150.000 um einen relativ erfolgversprechenden Antrag. Das E-2 Visum wird in der Regel für 5 Jahre erteilt und kann danach immer wieder um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Handelsunternehmen (E1-Handelsvisum)

Für international tätige Handelsunternehmen gibt es das E-1 Handelsvisum (Treaty Trader). Dabei muss die Antragstellerin einen substantiellen Handel zwischen dem Vertragsstaat und den USA nachweisen. Der Handel kann auch in dem Austausch von Dienstleistungen bestehen. Dabei kommt es nicht auf den Wert der Handelsgüter oder Dienstleistungen an, sondern auf die Häufigkeit der Transaktionen und das Volumen. Das E-1 Visum wird ebenfalls für fünf Jahre erteilt und kann verlängert werden.

Investoren EB-5 Visa Green Card

Für größere Investionen von über einer Million US-Dollar kommt das EB-5 Visum in Betracht. Hierfür muss die Antragstellerin mindestens eine Million US-Dollar in einen laufenden Geschäftbetrieb investieren und innerhalb von zwei Jahren 10 Arbeitsplätze schaffen. Das EB-5 Visum führt zur unbegrenzten Arbeits-und Aufenthaltsgenehmigung - der begehrten Green Card. Nach 5 Jahren kann die amerikanische Staatsbürgerschaft beantragt werden. Das EB-5 Visum wird zunächst vorläufig für zwei Jahre erteilt und dann wird geprüft, ob die vorgeschriebenen Arbeitsplätze geschaffen wurden.

Weiter gibt es zur Zeit noch die Möglichkeit im Rahmen des EB-5 Pilot Programms fünfhundertausend US-Dollar in ein Regionalzentrum (Regional Center) zu investieren. Diese Zentren schaffen die 10 Arbeitsplätze dann indirekt über die Projekte in die sie investieren. Das EB-5 Pilot führt ebenfalls zur Green Card und wird zunächst auch nur vorläufig für zwei Jahre erteilt.

Mitarbeiter (L-1A und L-1B Visum)

Für Mitarbeiterentsendungen gibt es das L-1A Visum (Führungskräfte) und das L-1B Visum (Spezialisten). Beide Gruppen müssen seit mindestens einem Jahr vor der Entsendung in dem entsprechenden Unternehmen angestellt gewesen sein. Die Führungskraft muss in einer mehrstufigen Hierarchie von Führungskräften ganz oben auf der Leiter stehen und der entsandte Spezialist muss für den Geschäftsbetrieb der Tochtergesellschaft unerläßlich sein. Das Visum wird zunächst für drei Jahre erteilt und kann maximal bis zu 7 Jahren verlängert werden.

International bekannte  Wissenschaftler, Künstler, Sportler, Schauspieler und Photomodelle (EB-1, H-1B3, O und P-Visum)

Für hochqualifizierte und ausgezeichnete Wissenschaftler, Künstler, Lehrer, Geschäftsleute und Athleten, für herausragende Professoren und Forscher und für bestimmte länderübergreifende Angestellte und Geschäftsführer gibt es das EB-1 Visum, das ebenfalls zur Green Card führt. Um sich für diese Visa Kategorie zu qualifizieren, muss der Antragsteller oder die Antragstellerin zu den Höchstqualifizierten auf dem jeweiligen Gebiet gehören. Die herausragende Stellung muss durch erhebliche, annerkannte Auszeichnungen oder Veröffentlichungen etc. auf dem entsprechenden wissenschaftlichen Gebiet nachgewiesen werden.

Für Sportler die an Wettkämpfen teilnehmen oder für Musiker und Entertainer auf USA Tournee sowie für Models auf Modenschauen und Photoshoots gibt es das O Visum, dieses erlaubt die Arbeit in den USA für die Zeit des Aufenthalts. Wir beraten hier insbesondere auch hinsichtlich der steuerlichen Pflichten der Antragsteller.

Für international bekannte Fashion Models gibt es auch das weniger bekannte H-1B3, hierfür muss gegebenfalls durch eidesstattliche Versicherungen nachgewiesen werden, dass das Model einen gewissen Bekanntheitsgrad hat und dass es von einer Modelagentur angestellt und gesponsert wird. Die Voraussetzungen sind etwas niedriger als beim O Visum.

Grundsätzlich können wir mit dem P-Visum auch ganze Fußballmannschaften einsteuern. Das P-Visum gewährt eine Arbeits-und Aufenthaltserlaubnis für internationale Sportmannschaften.

Hochqualifizierte Spezialisten (H-1B Visum)

Für höher qualifizierte Arbeitnehmer mit abgeschlossenem Universitätsstudium gibt es das H-1B Visum. Diese Visumskategorie wird z.B. viel von Softwareentwicklern, Ingenieuren und Architekten genutzt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer einen Arbeitgeber hat der ihn oder sie sponsort, dass der Lohn nicht wesentlich unter dem in der Branch Üblichen liegt und neuerdings muss auch nachgewiesen werden, dass es keinen Amerikaner gibt der die gleiche Arbeit erledigen kann. Das H-1B wird auf drei Jahre erteilt und die Arbeitnehmerin kann ausschließlich bei dem Arbeitgeber arbeiten der sie gesponsort hat.

Studenten, Praktikanten und Forschungsaufenthalte (F Visum)

Für Studenten gibt es das F Visum, dieses Visum erlaubt den Aufenthalt für die Dauer des Studiums. Nach Studienabschluss kann das Visum noch für ein Jahr Praktikum verlängert werden.

Wichtiger Hinweis:

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, die Informationen dienen nur dem Überblick und sind nicht vollständig.
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