Der Weg zur doppelten Staatsbürgerschaft.

Wir erstellen Anträge auf Beibehaltungsgenehmigung. Will ein deutscher Staatsbürger eine andere Staatsbürgerschaft annehmen, muss er zunächst eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft einholen. Andernfalls erlischt bei Annahme der neuen Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft per Gesetz. Die Beibehaltungsgenehmigung wird unter bestimmten Voraussetzungen erteilt. Zum einen müssen noch bestehende Bindungen an Deutschland nachgewiesen werden und zum anderen müssen durch die Annahme der neuen Staatsbürgerschaft Nachteile im Wohnsitzstaat vermieden werden. Wird die Beibehaltungsgenehmigung erteilt, dann können Sie die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten.

Sollten Sie vergessen haben vor Annahme der neuen Staatsbürgerschaft die Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen, dann gibt es noch die Möglichkeit die Wiedereinbürgerung unter erleichterten Voraussetzungen zu beantragen.

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie sich für eine Beibehaltungsgenehmigung oder Wiedereinbürgerung qualifizieren, dann lassen Sie sich gerne von uns beraten.

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Baur, Klein & Becker, P.A.
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100 North Biscayne Boulevard
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