Immobilienrecht
Übersicht:
Baur & Klein, P.A. und/oder ihre "of counsel"-Anwälte haben ausländische und inländische Investoren und Kreditgeber bei Immobilientransaktionen in vielen Teilen Floridas vertreten.
Baur & Klein, P.A. und/oder seine "of Counsel"-Anwälte haben Vertragsentwürfe und -überprüfungen, Treuhanddienstleistungen, Dienstleistungen von Abschlussagenten, Due-Diligence-Prüfungen, die Ausstellung von Rechtsschutzversicherungen und eine Vielzahl von Transaktionen für Käufer, Verkäufer und Kreditgeber durchgeführt.
In Florida werden die Gelder, die für den Abschluss einer Immobilientransaktion benötigt werden, zusammen mit den dazugehörigen Übertragungsdokumenten in der Regel bei einem bestimmten Abschlussagenten hinterlegt, wobei die Gelder auf einem Treuhandkonto verwahrt werden, bis der Abschlussagent in der Lage ist, die Urkunde und andere Dokumente offiziell in den vom zuständigen Gericht geführten amtlichen Aufzeichnungen zu hinterlegen. Der Abschlussvermittler stellt in der Regel auch eine Versicherungspolice aus, die das Eigentumsrecht des Käufers absichert. Rechtsanwalt Klein von Baur & Klein, P.A., wurde 1984 zum ersten Mal als Abschlussvermittler zugelassen, und er wurde vor vielen Jahren Vertreter der Old Republic National Title Insurance Company.
Viele Makler, Käufer und Verkäufer von Wohnimmobilien in Florida verwenden ein Standardvertragsformular, das von der Florida Bar und der Florida Association of Realtors genehmigt wurde. Dieser Vertrag wird gemeinhin als FAR-BAR-Vertrag bezeichnet und ist, sofern er von einem kompetenten Immobilienmakler oder Rechtsanwalt ordnungsgemäß ausgefüllt wird, in der Regel für alle Vertragsparteien fair.
Die erbrachten Leistungen auf einen Blick:
Kauf- und Verkaufsverträge für Immobilien
Überprüfung der Eigentumsverhältnisse
Pachtverträge
Gewerbeimmobilien
Immobilien und Immobilienverwaltung
Erschließung von Grundstücken
Immobilienfinanzierung, Hypotheken
Achtung:
Persönliche Beratungsgespräche mit Baur & Klein, P.A., in ihrem Büro in Miami, Florida, sind nur nach Vereinbarung möglich; die meisten Angelegenheiten werden über elektronische Kommunikation zwischen Baur & Klein, P.A. und ihren
Mandanten abgewickelt. Es werden keine "walk ins" akzeptiert. "Ihr Fall kann an einen anderen Anwalt verwiesen werden.