Testamente und Trusts

Übersicht:

Testamente und Trusts

 

Baur & Klein, P.A. und/oder ihre "of Counsel"-Anwälte haben internationalen und nationalen Mandanten bei Testamenten, widerruflichen Treuhandschaften, Patientenverfügungen, Patientenverfügungen und dauerhaften Vollmachten zur Seite gestanden. Zu den erbrachten Dienstleistungen gehören unter anderem die Erstellung von Testamenten und widerruflichen Patientenverfügungen sowie deren Durchsetzung und Anfechtung vor Gericht. Baur & Klein, P.A. und/oder ihre "of Counsel"-Anwälte haben viele Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit Testamenten und Treuhandschaften erbracht, wobei Christopher J. Klein einen wichtigen Fall der Testamentsanfechtung erfolgreich vor dem Obersten Gerichtshof von Florida vertreten hat.

Testamente

 

Ein Testament kann von zentraler Bedeutung sein, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche in Bezug auf Ihr Vermögen befolgt werden, da es festlegt, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erhalten soll. Sie können eine Person benennen, die Ihren Nachlass verwaltet und Ihr Vermögen verteilt. Ohne ein gültiges Testament kann Ihr Vermögen in Florida während des Nachlassverfahrens den gesetzlichen Erbschaftsgesetzen Floridas unterliegen, so dass es möglicherweise nicht nach Ihren Vorstellungen verteilt wird.

In Florida muss ein Testament in einem formellen Verfahren mit spezifischen Anforderungen erstellt werden.

In Florida wird das Netto-Nachlassvermögen in der Regel schuldenfrei verteilt, so dass die in Deutschland üblichen Bedenken wegen Überschuldung in der Regel nicht zutreffen.

Widerrufliche Treuhandgesellschaften

Eine Treuhandgesellschaft zu Lebzeiten, auch widerrufliche Treuhandgesellschaft genannt, kann eingerichtet werden, um Ihr Vermögen zu Lebzeiten zu verwalten und es nach Ihrem Tod zu verteilen. Durch die Übertragung von Vermögenswerten in einen Living Trust kann das langwierige und teure Nachlassverfahren umgangen werden, was möglicherweise zu einer effizienteren Übertragung von Vermögenswerten an die Begünstigten nach dem Tod führt. Der "Grantor" gründet den Trust, und der "Trustee" verwaltet ihn in der Regel. Der Konzessionsgeber legt in der Regel fest, wie das Treuhandvermögen zu Lebzeiten zu verwenden ist und wie der Treuhänder dieses Vermögen nach dem Tod des Konzessionsgebers zu verteilen hat. In der Regel ist der Erblasser auch der erste Treuhänder und behält zu Lebzeiten die volle Kontrolle über das gesamte Treuhandvermögen, und er kann den Treuhandvertrag im Allgemeinen jederzeit widerrufen oder ändern. Wird der Erblasser geschäftsunfähig, kann der Treuhänder oder der Nachfolgetreuhänder das Treuhandvermögen kontrollieren.

Nachlassplanung

Baur & Klein, P.A. und/oder ihre "of Counsel"-Anwälte haben Mandanten in komplexen internationalen Erbschafts- und Nachlassangelegenheiten beraten, einschließlich der Beantragung ausländischer Erbscheine und der Nutzung von Nachlasssteuer- und anderen Abkommensvorteilen zwischen ihrem Wohnsitzland und den USA.

Die erbrachten Leistungen auf einen Blick:

Nachlassverfahren
Letzter Wille und Testament
Gründung eines widerruflichen Trusts
Treuhänderische Verwaltung

Antrag auf Erteilung eines deutschen Erbscheins (Erbschein)
Internationales Erbschaftssteuerrecht
Nachlasssteuer oder Erbschaftssteuer

Achtung:

Persönliche Beratungsgespräche mit Baur & Klein, P.A., in ihrem Büro in Miami, Florida, sind nur nach Vereinbarung möglich; die meisten Angelegenheiten werden über elektronische Kommunikation zwischen Baur & Klein, P.A. und ihren

Mandanten abgewickelt. Es werden keine "walk ins" akzeptiert. "Ihr Fall kann an einen anderen Anwalt verwiesen werden.